Leitungskonzept

Leistungsbegriff

In jedem Unterrichtsfach bilden einerseits alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, unsere Bewertungsgrundlage. Auf der anderen Seite werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte als Leistung bewertet. Über Einzelleistungen hinaus werden auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen berücksichtigt.
Neben der Beobachtung durch die Lehrerin, die diese für sich dokumentiert, sollen die Kinder angeleitet werden, ihren Lernprozess für sich selbst zu reflektieren. Dies soll dazu beitragen, dass die Kinder sich selbst und ihr Leistungsvermögen richtig einschätzen lernen. Die Lehrer können diesem Prozess ebenfalls wichtige Informationen über die individuellen Förderbedarfe entnehmen. Dabei sollen leistungsstarke Kinder ebenso gefördert werden wie Schülerinnen und Schüler mit höherem Förderbedarf.

Orientierung an gesetzlichen Rahmenvorgaben

Das Lernen in der Grundschule geht über die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten hinaus. Gemäß den in den Richtlinien der Grundschule beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu.

Unterschieden werden dabei folgende Bereiche:
➢ Wahrnehmen und Kommunizieren
➢ Analysieren und Reflektieren
➢ Strukturieren und Darstellen
➢ Transferieren und Anwenden
In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden verbindliche Kompetenzerwartungen formuliert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. Durch diese Orientierung an den Kompetenzerwartungen sollen Standards geschaffen werden, die ein erfolgreiches Weiterlernen der Kinder auf ihrem individuellen Niveau ermöglichen.
Wichtig dafür ist natürlich, dass wir als Lehrerinnen die von den Kindern erreichten Kompetenzniveaus regelmäßig überprüfen und entsprechende Rückmeldungen an Kinder und Eltern geben.

Gespräche über die Lernentwicklung

Wichtig ist uns der regelmäßige Austausch über die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowohl mit den Kindern selbst als auch mit den Eltern.
Wir führen mit den Kindern Gespräche über ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten, wobei uns die positive Verstärkung besonders wichtig ist. Dabei wird den Kindern natürlich auch in kindgerechter Art und Weise und je nach Alterstufe ihr individueller Förderbedarf aufgezeigt und eine entsprechende Vereinbarung für die Weiterarbeit getroffen.
Die Eltern unserer Schule haben jederzeit die Gelegenheit, uns als Lehrerinnen um ein Gespräch zu bitten, um persönliche Fragen zu klären oder sich über den Leistungsstand ihres Kindes informieren zu lassen. Jede Lehrerin bietet zu diesem Zweck wöchentlich eine Sprechstunde an oder ist auf Nachfrage gerne bereit, mit den Eltern einen Termin zu vereinbaren.

Darüber hinaus bieten wir den Eltern in regelmäßigen Abständen Gespräche an.
Im 1. Schuljahr haben wir einen sogenannten Kennenlernsprechtag eingeführt, indem Eltern und Lehrerin die Gelegenheit haben, sich gegenseitig kennenzulernen und Fragen und Unsicherheiten zu klären. Dieses Treffen einige Wochen nach Schulbeginn soll noch nicht dazu dienen, über Leistungen zu sprechen, sondern den Start des Kindes und auch der Eltern in das Schulleben thematisieren.
In allen Schuljahren bieten wir mindestens 2 Elternsprechtage pro Jahr an, bei entsprechendem Bedarf auch mehr. In diesen Treffen werden die Eltern gezielt über den individuellen Lern- und Leistungsstand ihres Kindes informiert. Wichtig ist uns dabei der Austausch mit den Eltern, um auch die Beobachtungen im außerschulischen Umfeld mit einfließen lassen zu können.

Leistung fördern und Leistung bewerten

Gemäß der Richtlinien und Lehrpläne ist es wesentliche Aufgabe der Grundschule, Kinder an schulische Leistungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen. Für unseren Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen. Dieser muss also von den individuellen Voraussetzungen der Kinder ausgehen und sie anleiten, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln.
Die Leistungsbewertung orientiert sich ebenfalls an den Richtlinien und Lehrplänen und am erteilten Unterricht und berücksichtigt die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.
Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben.
In die Leistungsbewertung fließen alle von den einzelnen Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören je nach Jahrgangsstufe schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentlich kurze schriftliche Übungen.
Die Leistungsbewertung in den Fächern wird nach Maßgabe der Ausbildungsordnung durch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten ergänzt.

Schuleingangsphase

Die Lehrerinnen beobachten im Laufe des Schuljahres jedes Kind und dokumentieren die erbrachten Leistungen regelmäßig. Am Ende jedes Schuljahres erhalten die Kinder ein Zeugnis, in dem die Beobachtungen zum Arbeits- und Sozialverhalten und auch die Leistungen in den einzelnen Fächern ausführlich beschrieben werden. In der Schuleingangsphase erhalten die Kinder nach Beschluss der Schulkonferenz keine Noten.
Die Formulierungen werden so gewählt, dass die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes angemessen gewürdigt werden. Sie sollen zum Lernen ermutigen und förderliche Hinweise für ein sinnvolles Weiterlernen enthalten.
Die Schuleingangsphase endet mit der Versetzung in die Klasse 3.
Diese orientiert sich an den in den Lehrplänen festgeschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase. Zum Erreichen dieser Kompetenzen braucht ein Kind je nach individueller Entwicklung unterschiedlich viel Zeit. Dies sind in der Regel 2 oder 3 Jahre, in Ausnahmefällen aber auch nur 1 Jahr. Uns ist es wichtig, allen Kindern ausreichend Zeit für diese Entwicklung zu geben und durch das Schaffen einer soliden Basis ein erfolgreiches Weiterlernen in Klasse 3 zu ermöglichen.

Klasse 3

Auch in der Klasse 3 beobachten die Lehrerinnen im Laufe des Schuljahres jedes Kind und dokumentieren die erbrachten Leistungen regelmäßig. Darüber hinaus werden schriftliche Arbeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben.
Am Ende jedes 1. Halbjahres und am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder ein Zeugnis. Nach Beschluss der Schulkonferenz enthalten die Zeugnisse Beobachtungen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Beschreibungen zu den einzelnen Fächern, die mit einer Note abschließen.

Klasse 4

Wie bereits in Klasse 3 werden auch in der Klasse 4 die erbrachten Leistungen der Kinder regelmäßig dokumentiert und schriftliche Arbeiten benotet. Abweichend von der Klasse 3 enthalten die Zeugnisse des Halbjahres und am Ende der Klasse 4 keine Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten mehr.
In ausführlichen Beratungsgesprächen im 1. Halbjahr des 4.Schuljahres tauschen sich die Eltern und die Lehrerinnen über die weitere Schullaufbahn des Kindes aus. Berücksichtigt werden in diesem Zusammenhang neben den Anforderungen und Kompetenzerwartungen die gesamte Lernentwicklung des Kindes und sein Arbeits- und Sozialverhalten.
Wir bitten die Eltern, sich bereits vor dem Gespräch Gedanken zu machen, welche Schule aus ihrer Sicht für ihr Kind geeignet sein könnte. Auf der Grundlage von Beratungsprotokollen, in denen die Lehrerin die Entwicklung und den Leitungsstand des Kindes dokumentiert, beraten Eltern und Lehrerin gemeinsam über folgende Schulformempfehlungen:

➢ Hauptschule/Gesamtschule/Sekundarschule
➢ Realschule/Gesamtschule/Sekundarschule
➢ Gymnasium/Gesamtschule/Sekundarschule

Die Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulen können für bestimmte Schulformen auch mit Einschränkung ausgesprochen werden. Dies kann der Fall sein, wenn ein Kind in bestimmten Kompetenzbereichen oder Fächern ein höheres Leistungsniveau erreicht hat, in anderen Bereichen aber noch Förderbedarf aufweist, den es bei entsprechender Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft ausgleichen kann.
Im Idealfall einigen sich die Lehrerin und die Eltern auf die für das Kind geeignete Schulform. Diese Empfehlung ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Mit diesem Zeugnis melden die Eltern ihr Kind an der entsprechenden Schule an.
Sollten sich die Lehrerin und die Eltern nicht auf eine Schulform einigen können, findet einige Wochen später ein weiteres Beratungsgespräch statt. In dieser Zeit haben beide Seiten die Gelegenheit, das Kind noch einmal gezielt zu beobachten und ihre Sichtweise zu überprüfen.

Sollte auch in einem 2. Beratungsgespräch keine Einigung erzielt werden, spricht die Klassenkonferenz eine Empfehlung aus. Die Eltern haben aber dennoch die Möglichkeit, ihr Kind an der Schule ihrer Wahl anzumelden.

Notenstufen

§ 48 Abs. 3 (3) des Schulgesetzes NRW regelt die Notenstufen wie folgt:

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt.
1. sehr gut (1)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

2. gut (2)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3. befriedigend (3)
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

4. ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Lern- und Förderempfehlung / Förderpläne

Gemäß § 59 Abs. 3 SchulG NRW hat die Schule den Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler (..), deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung gegeben. Sie sollen zudem die Möglichkeit zu schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schülerinnen und Schüler (..) auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Diese Empfehlungen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und richten sich direkt an das betroffene Kind. Bereiche, in denen es Lernprobleme hat, werden angesprochen und Möglichkeiten zur Behebung der Lernrückstände aufgezeigt.
Grundlage für die Erstellung einer Lern- und Förderempfehlung sind die dokumentierten Beobachtungen der Lehrerin in Absprache mit allen in der Klasse beteiligten Kolleginnen und der Sonderpädagoginnen im GL (Gemeinsames Lernen).
Aus den fortlaufenden Beobachtungen können auch individuelle Förderpläne für einzelne Kinder oder Kinder einer Lerngruppe erwachsen.